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Hilfe zur Erziehung - ambulant

Unterstützung vor Ort

Unser Verein bietet folgende Leistungen an:

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
  • § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
  • § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan

Was ist damit gemeint?

Unsere Mitarbeitenden stellen fachlich pädagogische Unterstützung für verschiedene Lebens- und Bedarfslagen zur Verfügung.

Hauptsächlich handelt es sich hierbei um die alltägliche Unterstützung bei Erziehungsfragen in Familien (Sozialpädagogische Familienhilfe) oder eine individuelle Förderung junger Menschen (Erziehungsbeistandschaft/Hilfe für junge Volljährige) in ihrem Lebensumfeld. Das kann neben der erzieherischen Beratung auch die Bearbeitung von Anträgen oder die Begleitung bei Ämter- und Behördengängen sein.

Jungen Menschen, die bereits straffällig geworden sind, bieten wir Unterstützung, um ihre Lebenssituation so zu verändern, dass es zu keinen weiteren Straftaten kommt.

Darüber hinaus bietet unser Verein die Möglichkeit, eine Wohnung (Trägerwohnung) für junge Menschen anzumieten. Wir unterstützen dann bei der Weiterentwicklung von Kompetenzen, um in einem nächsten Schritt die Wohnung an den jungen Menschen übergeben zu können.

Wir vertreten ein offenes und positives Menschenbild, in dem wir das gesamte Umfeld der leistungsberechtigten Personen, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten in den Fokus nehmen.

Gemeinsam werden so Lösungen und Herangehensweisen erarbeitet, welche die Entwicklung einer verbesserten Problemlösungsstrategie fördert.

Zusammen mit den Mitarbeitenden des Jugendclubs „Pablo Neruda“ entwickeln wir einen Arbeitsansatz, um den gesamten Sozialraum Evershagen zu fördern. Ziel ist ein verbessertes soziales Umfeld, in dem alle Leistungserbringer der Sozialen Arbeit unkompliziert mit den Leistungsberechtigten und ihrem Netzwerk in Beziehung treten.

Eine detaillierte Beschreibung unseres Angebotes, entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung.

Zugang zur Leistung:

Falls Sie in Ihrer Familie Unterstützungsbedarfe sehen, bzw. vor einer herausfordernden Lebenssituation stehen, können Sie mit einem formlosen Antrag im Jugendamt Hilfe beantragen (Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock).
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie dafür Beratung oder Unterstützung benötigen.