Gute Infrastruktur, zentrale Lage
Die unterschiedlichsten Lebensgeschichten und Erfahrungen der Jugendlichen und jungen Volljährigen bilden den Anknüpfungspunkt, um mit ihnen gemeinsam die Bedingungen für das Zusammenleben mit 9 Bewohner*innen in einer Wohngemeinschaft zu erarbeiten. Autonomieerfahrungen, welche die Jugendlichen mitbringen, werden von uns als Ressource verstanden. Auf dieser Grundlage sollen Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein weiterentwickelt werden.
Das intensive Beziehungsangebot der Sozialpädagog*innen ermöglicht bzw. begünstigt eine bedarfsgerechte Förderung und Unterstützung der Bewohner*innen. Sie finden hier ein attraktives Lebensumfeld mit entlastenden Strukturen. Erfahrungs- und Handlungsräume entstehen, welche die Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit fördern. Die Akzeptanz gegenüber Störungen und Rückschritten wird durch die Offenlegung der Ursachen ergänzt. Das Finden der Ursachen soll in einem individuellen Prozess, gemeinsam mit den Bewohner*innen stattfinden. Die dafür erforderliche Zeit richtet sich nach dem Bedarf der Bewohner*innen.
Ergänzend zum Beziehungsangebot verstehen wir die Sicherstellung ausreichender zeitlicher Ressourcen als wichtiges Strukturmerkmal unseres Angebots.
Das primäre Ziel der meisten Bewohner*innen besteht in einem eigenverantwortlichen Leben in einer selbstständig angemieteten Wohnung. Dementsprechend werden Kompetenzen so gefördert, dass individuelle Übergänge in eigenständige Wohnformen möglich werden. Dabei spielt das Erreichen von Schul- und Berufsbildungsabschlüssen eine wichtige Rolle.
Zu den Zielen der Bewohner*innen gehören aber auch die Rückkehr in die eigene Familie oder die Vorbereitung auf andere Formen stationärer Angebote.
In der Wohngemeinschaft können keine Jugendliche und junge Volljährige aufgenommen werden, die mit einer akuten Suchtproblematik leben oder einer klinischen Behandlung wegen psychiatrischer Diagnosen bedürfen.
Eine detaillierte Beschreibung unseres Angebots, entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung.
Gesetzliche Grundlagen
Der Rechtsanspruch auf die Gewährung der Leistung „stationäre Hilfe zur Erziehung“ leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ab.
Mit dem Jugendamt (Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock) hat der Verein Jugendwohnen Hansestadt Rostock e.V. für folgende Leistungen eine Vereinbarung geschlossen:
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan