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Hilfe zur Erziehung - stationär

Wohngemeinschaft für Jugendliche

Gute Infrastruktur, zentrale Lage

Unser stationäres Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 16 bis 21 Jahren.

Die unterschiedlichsten Lebensgeschichten und Erfahrungen der Jugendlichen und jungen Volljährigen bilden den Anknüpfungspunkt, um mit ihnen gemeinsam die Bedingungen für das Zusammenleben mit 9 Bewohner*innen in einer Wohngemeinschaft zu erarbeiten. Autonomieerfahrungen, welche die Jugendlichen mitbringen, werden von uns als Ressource verstanden. Auf dieser Grundlage sollen Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein weiterentwickelt werden.

Das intensive Beziehungsangebot der Sozialpädagog*innen ermöglicht bzw. begünstigt eine bedarfsgerechte Förderung und Unterstützung der Bewohner*innen. Sie finden hier ein attraktives Lebensumfeld mit entlastenden Strukturen. Erfahrungs- und Handlungsräume entstehen, welche die Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit fördern. Die Akzeptanz gegenüber Störungen und Rückschritten wird durch die Offenlegung der Ursachen ergänzt. Das Finden der Ursachen soll in einem individuellen Prozess, gemeinsam mit den Bewohner*innen stattfinden. Die dafür erforderliche Zeit richtet sich nach dem Bedarf der Bewohner*innen.

Ergänzend zum Beziehungsangebot verstehen wir die Sicherstellung ausreichender zeitlicher Ressourcen als wichtiges Strukturmerkmal unseres Angebots.

Das primäre Ziel der meisten Bewohner*innen besteht in einem eigenverantwortlichen Leben in einer selbstständig angemieteten Wohnung. Dementsprechend werden Kompetenzen so gefördert, dass individuelle Übergänge in eigenständige Wohnformen möglich werden. Dabei spielt das Erreichen von Schul- und Berufsbildungsabschlüssen eine wichtige Rolle.
Zu den Zielen der Bewohner*innen gehören aber auch die Rückkehr in die eigene Familie oder die Vorbereitung auf andere Formen stationärer Angebote.

In der Wohngemeinschaft können keine Jugendliche und junge Volljährige aufgenommen werden, die mit einer akuten Suchtproblematik leben oder einer klinischen Behandlung wegen psychiatrischer Diagnosen bedürfen.

Eine detaillierte Beschreibung unseres Angebots, entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung.

Gesetzliche Grundlagen

Der Rechtsanspruch auf die Gewährung der Leistung „stationäre Hilfe zur Erziehung“ leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ab.
Mit dem Jugendamt (Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock) hat der Verein Jugendwohnen Hansestadt Rostock e.V. für folgende Leistungen eine Vereinbarung geschlossen:

§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan

Zugang zum Angebot:

Formlose Anträge auf Leistungsgewährung müssen beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie dafür Beratung oder Unterstützung benötigen.

Antworten auf die meisten gestellten Fragen:

  • Jeder Jugendliche, junger Volljährige hat ein eigenes, komplett eingerichtetes Zimmer.
  • Bäder und Küchen teilen sich je zwei Bewohner*innen. In einer Etage teilen sich drei Bewohner*innen die Küche und das Bad.
  • Treffen und Verabredungen mit dem Bezugsbetreuer / mit der Bezugsbetreuerin finden nach individueller Absprache täglich von Montag bis Freitag statt.
  • Die Kosten für die Unterkunft, den Lebensunterhalt sowie für die Betreuung trägt das Jugendamt. Es erfolgt eine Prüfung durch das Jugendamt, inwieweit das Einkommen der Personensorgeberechtigten zur Deckung der Kosten herangezogen werden muss